FluterschenMissbrauchsfall: Nächster Prozess
FLUTERSCHEN - Im Fall des jahrzehntelangen Missbrauchs von Kindern einer Familie aus dem Westerwalddorf Fluterschen beginnt der nächste Prozess.

Vom 10. Mai an muss sich ein 61-Jähriger vor dem Landgericht Koblenz wegen 53 schweren Sexualstraftaten verantworten. Der Mann sitzt in Untersuchungshaft. Er soll einer der Männer sein, an die Detlef S. zwischen 1995 und 2009 seine beiden Töchter für Sex verkaufte. Der Vater wurde im März zu vierzehneinhalb Jahren Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt. Er hatte zugegeben, seine 18-jährige Tochter, eine 27 Jahre alte Stieftochter und deren Zwillingsbruder missbraucht zu haben. Mit der Stieftochter zeugte er sieben Kinder. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt.
Vom Zeugen zum Angeklagten
Im Prozess hatte der jetzt angeklagte 61-Jährige als Zeuge bereits ausgesagt, Sex mit der Tochter und der Stieftochter gehabt zu haben. Die beiden seien ihm von deren Vater als «Bekannte» vorgestellt worden. Er habe jedoch weder Hinweise auf das Alter der Mädchen noch auf die Verwandtschaft zu Detlef S. gehabt. Von den 53 angeklagten Taten betreffen 23 die Stieftochter und 30 die Tochter. In einem der Fälle wird dem Angeklagten Beihilfe zur Vergewaltigung vorgeworfen.
Ein 63-jähriger Zeuge, dem in dem Zusammenhang fünf Fälle von sexuellem Missbrauch vorgeworfen werden, hatte die Aussage verweigert. Er ist ebenso angeklagt, ein Verhandlungstermin steht bei ihm jedoch noch nicht fest. Ein dritter Mann, der Sex mit den Töchtern gehabt haben soll, ist tot.
Mutter will nichts mitbekommen haben
Detlef S. hatte sich ursprünglich wegen 350 Straftaten zwischen 1987 und 2010 verantworten müssen, diese Zahl wurde auf rund 160 Fälle von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung sowie Beihilfe zu diesen Taten reduziert. Die Mutter will davon nichts mitbekommen haben. Ihr konnte ebenso wenig ein strafrechtlich relevanter Vorwurf gemacht werden wie dem Jugendamt. Ins Rollen waren die Ermittlungen im August 2010 durch einen Brief der leiblichen Tochter gekommen. Der Verteidiger des Vaters hat inzwischen Revision beantragt.
L'essentiel Online /
(dpa)
Urteil und Berufung
Das Landgericht Koblenz verurteilte den Familienvater aus dem Westerwald am 22. März zu vierzehneinhalb Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger des Missbrauchsvaters aus dem Westerwalddorf Fluterschen hat gegen das Urteil des Koblenzer Landgerichts Revision beantragt.