Österreich«Monster von Amstetten» – Josef Fritzl soll bald in eine normale Zelle dürfen
Es kommt erneut Bewegung in den Fall von Josef Fritzl. Er soll vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug. Und von dort möglicherweise 2023 in die Freiheit mit Auflagen.
Mittlerweile ist Fritzl ein alter Mann, doch wirklich ruhig wurde es um den bekanntesten Häftling Österreichs eigentlich nie: Denn vor rund fünf Jahren hatte er eine Namensänderung beantragt und heißt seither Mayrhoff.
Neue Gutachten eingereicht
2021 sollte Fritzl (87), der mittlerweile laut Justizwachebeamten ein alter, dementer Mann ist, aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung im Jahr 2023. Nach einem Einspruch wurde dies aber verhindert.
Schließlich wurde ein Gerichtsgutachter hinzugezogen und eine Ergänzungsexpertise in Auftrag gegeben. Jetzt wurde der 87-Jährige bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen, der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Gnädige Richterin
Ein Justizwachebeamter aus dem Gefängnis Stein, in dem Fritzl inhaftiert ist: «Das wäre ja nicht Zweck der Übung. Einige Häftlinge würden ihn sicherlich nicht mit Samthandschuhen angreifen, um es beschönigt auszudrücken.» Ein anderer Beamter meinte am Mittwoch: «Die Richterin will Fritzl im Normalvollzug, die Staatsanwaltschaft ist dagegen.»
Bedingte Entlassung aus Maßnahme
Die Staatsanwaltschaft erhob auch diesmal Beschwerde, somit wandert die Akte ans Oberlandesgericht Wien. Übrigens: Ausgesprochen wurde die bedingte Entlassung von einem Drei-Richter-Senat für die Dauer einer Probezeit von zehn Jahren. Die Entscheidung wurde indes mit engmaschigen Weisungen verknüpft. Laut Gerichtssprecher Ferdinand Schuster war vor einigen Wochen das Gutachten bzw. Ergänzungsgutachten eingetroffen, auf dieser Basis entschied schließlich der Senat.
Österreichische Kriminalgeschichte
Der Inzestfall des damals 74-Jährigen in Amstetten sorgte weltweit für Schlagzeilen. Fritzl soll seine Tochter 24 Jahre in einem Kellerverlies gefangen gehalten haben, vergewaltigte sie vielfach und zeugte mit ihr sieben Kinder. Drei Kinder waren ebenfalls in der Kellerwohnung gefangen. 2009 war Fritzl in St. Pölten zu lebenslanger Haft plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Aber: Er galt nach österreichischem Recht als zurechnungsfähig.