GerichtsurteilMusliminnen müssen in den Schwimmunterricht
Obligatorischer Schwimmunterricht verletzt die Religionsfreiheit nicht: Der Europäische Gerichtshof gibt der Schweiz im Fall von zwei Schülerinnen aus Basel recht.

Eltern aus Basel wehrten sich dagegen, ihre Töchter zum gemischten Schwimmunterricht zu schicken. (Symbolbild)
Indem die Schweizer Behörden den Besuch des gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterrichts für zwei muslimische Mädchen für obligatorisch erklärten, haben sie die Religionsfreiheit der Betroffenen nicht verletzt. Dies hat der Europäische Menschenrechtshof entschieden.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) betrifft den Fall einer in Basel wohnhaften Familie. Die sieben und neun Jahre alten Mädchen besuchten dort im August 2008 eine Grundschule. Dem obligatorischen Schwimmunterricht blieben sie jedoch fern. Gespräche mit den Eltern, welche die Schweizer und die türkische Staatsbürgerschaft haben, fruchteten nicht.
Eltern müssen Bußgelder zahlen
Geklagt hatten die Eltern der beiden Mädchen. Ihnen waren im Juli 2010 je 700 Euro Bußgelder auferlegt worden, weil sie nicht einlenken wollten. Die Straßburger Richter sahen in dem Bußgeldbescheid keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit.
Sie argumentierten, die Schule spiele eine besondere Rolle bei der sozialen Integration, insbesondere von Kindern ausländischer Herkunft.
Es führte aus, dass aufgrund des vorliegenden Falls kein Anlass bestehe, die im Oktober 2008 festgelegte Rechtsprechung zu ändern. Das Schweizer Bundesgericht hielt damals fest, dass die multikulturelle Schulrealität verlange, dass Kinder aus allen Kulturen in die in der Schweiz geltenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eingebunden würden.
(L'essentiel/ij/dpa)