GesetztentwurfNamen sollen in Luxemburg leichter zu ändern sein
LUXEMBURG – Der Gesetzestext zur Reform des Namensrechts im Großherzogtum ist am Mittwoch im Justizausschuss der Chamber beraten worden.

Künftig soll das Verfahren zur Namensänderung in Luxemburg erleichtert werden.
Das Verfahren zur Namensänderung soll reformiert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der 2018 auf den Weg gebracht worden ist, wurde am Mittwochmorgen im Justizausschuss der Chamber erneut behandelt. «Das Verfahren wird viel einfacher sein», sagte der stellvertretende Ausschussvorsitzende, der Déi Gréng-Politiker Charles Margue.
«Die Namensänderung wird nichts mehr kosten», erläuterte Margue weiter. Das Gesetz solle für «Staatsangehörige, Flüchtlinge und Staatenlose» gleichermaßen gelten, erklärte der Abgeordnete. Grundsätzlich müssen sich Bürger, die ihren Namen ändern wollen, an die Behörden ihres Heimatlandes wenden. Für Geflüchtete und Staatenlose eine nicht unerhebliche Hürde. Voraussetzung für die Namensänderung bleibe allerdings weiterhin, dass der Antragsteller nachweist, dass «außergewöhnlicher oder schwerwiegender Grund» vorliegt. So kann ein Familienname, durch den der Namensträger Spott ausgesetzt ist, geändert werden. Gleiches gilt für Namen ausländischer Herkunft, die hierzulande unaussprechlich sind.
Mit dem Gesetz soll außerdem eine Anpassung an das reformierte Recht der Staatsangehörigkeit erfolgen. Das aktuelle Verfahren geht auf eine Rechtsgrundlage aus der Zeit der französischen Revolution zurück. Charles Margue hofft, dass der Text noch bis zum Jahresende in der Chamber verabschiedet werden kann. Vorher muss das Vorhaben allerdings noch den Staatsrat passieren.
(Joseph Gaulier/L'essentiel)