«Opferambulanz» – Neue Anlaufstelle für Gewaltopfer in Luxemburg

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«Opferambulanz»Neue Anlaufstelle für Gewaltopfer in Luxemburg

LUXEMBURG – Gewaltübergriffe bleiben oft unbestraft, weil die Opfer zu spät oder gar nicht zur Polizei gehen. Ein neues Gesetz könnte helfen, mehr Täter zu überführen.

Die Minister Lydia Mutsch, Felix Braz und Andreas Schuff vom LNS sprachen über die neue Anlaufstelle für Opfer von Gewalt.

Die Minister Lydia Mutsch, Felix Braz und Andreas Schuff vom LNS sprachen über die neue Anlaufstelle für Opfer von Gewalt.

Schläge vom Ehemann, Prügel auf der Arbeit, Attacke eines Fremden – Opfer von Gewalt ringen nach einer Tat oft mit sich selbst. Nicht selten stellt sich ein überwältigendes Gefühl von Ohnmacht und Scham ein. Der Anruf bei der Polizei bleibt daher oft aus. Eine neue Einrichtung in Luxemburg soll nun dafür sorgen, dass dennoch Beweise gesichert werden können: Die Opferambulanz. «Wenn das Opfer später doch zur Polizei gehen will, können diese Dokumente benutzt werden», erklärt Justizminister Félix Braz (Déi Gréng).

Braz stellte den Gesetzesentwurf am Donnerstag zusammen mit Gesundheitsministerin Lydia Mutsch (LSAP) vor. Mit dabei war auch Dr. Andreas Schuff, der mit einem weiteren Gerichtsmediziner und einem Assistenzarzt die Opferambulanz im Laboratoire National de Santé (LNS) in Düdelingen leitet. In der Praxis sollen die drei Experten zu Rate gezogen werden, wenn ein Opfer eine Untersuchung wünscht. «Wir betreuen oder beraten nicht, sonst würden wir unsere Neutralität verlieren. Wir dokumentieren alles und stellen eventuell Fragen zum Tathergang», erklärt Schuff.

Beweise können später verwendet werden

Unabhängig von einer Strafanzeige können Betroffene die Opferambulanz über einen Vertrauensarzt oder eine Klinik kontaktieren und ihre frischen Verletzungen dokumentieren lassen. Dieses Angebot ist insbesondere für jene Opfer gedacht, die nach einem Übergriff stark verunsichert sind und Zeit brauchen, um über weitere Schritte nachzudenken. «Hierbei spielt häusliche Gewalt natürlich die größte Rolle. Aber auch andere Gewalttaten werden abgedeckt», sagt Mutsch. Sollten sich Opfer entschließen, doch zur Polizei zu gehen, können die Ergebnisse der Untersuchung als Beweise in einem Verfahren geltend gemacht werden.

Die Verantwortlichen hoffen, dass das Gesetz im Sommer abgesegnet wird. 2016 wird ein Budget von 200.000 Euro anberaumt. Wer den Dienst der Opferambulanz in Anspruch nehmen will, muss dafür nichts bezahlen. Der Dienst ist kostenlos.

(Henning Jochum/L'essentiel)

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