Französische GrenzgängerNeues Abkommen begünstigt Arbeiten von Zuhause
LUXEMBURG/PARIS – Durch eine Änderung am Steuerabkommen zwischen dem Großherzogtum und Frankreich können in Frankreich lebende Grenzgänger mehr von Zuhause aus arbeiten.

Gute Nachrichten für französische Grenzgänger, die auch von zu Hause aus arbeiten wollen und können. Ab dem 1. Januar 2020 unterliegt das in Frankreich geleistete Homeoffice nicht mehr der französischen Steuer, sofern es an maximal 29 Tagen im Jahr erbracht wird. Dies ist auf die jüngste Unterzeichnung der Änderung des Steuerabkommens zwischen Frankreich und Luxemburg zurückzuführen.
«Im Moment sind Menschen, die in Luxemburg arbeiten und Homeoffice in Frankreich machen, vom ersten Tag an in Frankreich steuerpflichtig», sagt Julien Dauer, Rechtsanwalt bei der Association des Frontaliers Grand Est.
Ab 29 Tagen wird es kompliziert
Nach 29 Tagen ist Homeoffice noch möglich, aber der Arbeitnehmer muss in Frankreich Steuern auf sein Einkommen zahlen. Julien Dauer empfiehlt Menschen, die Homeoffice in Anspruch nehmen, einen stets aktuellen Arbeitsplan als Beweis zu führen.
Andererseits ändert sich an der Zugehörigkeit zur Sozialversicherung zunächst nichts. Während seiner Tätigkeit in Luxemburg ist ein Grenzgänger im luxemburgischen Sozialversicherungssystem angemeldet. Erst wenn er jedoch mehr als 25 Prozent seiner gesamten Arbeitszeit in Frankreich arbeitet, wird er in Frankreich sozialversichert. Dann zahlt er in Frankreich Beiträge und sein Arbeitgeber auch. Die Anmeldung in Frankreich bedeutet das Ende der luxemburgischen Leistungen und Rentenbeiträge.
(mme/L'essentiel)