Justiz«Null Risiko gibt es nicht»
Die Menschenrechtskommission ist gegen das Gesetzesprojekt zur Sicherheitsverwahrung von Sexualtätern. Die Experten schlagen stattdessen eine Betreuung der Täter nach der Haft vor.

Victor Weitzel lehnt die Sicherheitsverwahrung ab.
Die Menschenrechtskommission (CCDH), die das Parlament berät, hat am Mittwoch das Gesetzesprojekt zur Prävention sexueller Vergehen von Wiederholungstätern scharf kritisiert. Es besagt, dass Täter, die zu einer mehr als einjährigen Haftstrafe verurteilt worden sind, nach Ablauf ihrer Gefängnisstrafe in Sicherheitsverwahrung genommen werden können, sollte von ihnen ein Wiederholungsrisiko ausgehen. Diese Verwahrung könnte alle zwei Jahre erneuert werden. «Wir streiten die Gefahr der sechs Sexualtäter, die von dem Gesetz betroffen wären, nicht ab. Allerdings lehnen wir es ab, dass diese Gefahr dazu dient, Strafen einzuführen, die ohne vorheriges Urteil angewandt werden», sagt Victor Weitzel von der Expertenkommission. Er befürchtet, dass diese Verwahrung auch auf andere Verurteilte, wie Gewalttäter, ausgeweitet werden könnte. Für die Kommission «existiert das Nullrisiko nicht». Sie schlägt statt der Verwahrung eine bessere Nachbetreuung der Täter vor, die allerdings keiner Gesetzesform bedürfe. Der Justizminister hat der Kommission mitgeteilt, dass er ihre Vorschläge prüfen wird.
Sicherheitsverwahrung wird in Deutschland geändert
Auch in Deutschland ist die Sicherheitsverwahrung umstritten. Die Regierung hat vor einer Woche beschlossen, sie in ihrer jetzigen Form zu reformieren. Dies war nötig geworden, nachdem der Europäische Menschenrechtsgerichtshof entschieden hatte, dass die Sicherheitsverwahrung nicht mehr nach der Haftstrafe verhängt werden darf. Es verurteilte die Bundesregierung zu einer Zahlung von 50 000 Euro an einen Gewaltverbrecher, der seit 18 Jahren in Sicherheitsverwahrung sitzt. Daraufhin wurden in Deutschland zahlreiche Straftäter aus der Sicherheitsverwahrung entlassen. Die reformierte Sicherungsverwahrung wird auf besonders gefährliche Schwerverbrecher wie Sexual- und Gewalttäter beschränkt. Gefährliche Schwerverbrecher sollen schon bei der Verurteilung als solche erkannt werden, psychisch gestörte Täter in Therapie-Einrichtungen untergebracht werden. Straftäter, die wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nach Ende ihrer Haftzeit freikamen oder noch entlassen werden müssen, sollen so möglichst wieder verwahrt werden.
(L'essentiel online / sg / dpa)