Grenzgänger-KinderParlament stimmt Stipendiengesetz zu
LUXEMBURG - Die Abgeordnetenkammer hat am Dienstag das geänderte Gesetz über Studienbeihilfen durchgeboxt. Die Änderungen stoßen derweil auf Kritik.

Die Arbeitnehmerkammer (CSL) dagegen ist besorgt, dass die ansässigen Studenten «gegenüber den Kindern von Grenzgängern benachteiligt würden, da letztere in ihrem Wohnsitzland zusätzliche Familienleistungen erhalten, wie es etwa in Deutschland der Fall ist.»
Es ist soweit: Die Abgeordnetenkammer hat am Dienstagnachmittag das umstrittene Gesetz über Studienbeihilfen verabschiedet. Demnach haben Kinder von Grenzgängern, die in Luxemburg ununterbrochen fünf Jahre lang gearbeitet haben, ein Anrecht auf Stipendien. Eine einzige Bedingung: Die Antragsteller bekommen keine andere finanzielle Hilfe vom Staat, in dem sie angemeldet sind.
41 Abgeordnete stimmten für das neue Gesetz ab. 19 sprachen sich dagegen aus. Vor allem bei der Opposition stieß das geänderte Gesetz auf harte Kritik: «Dass es keinen Plan B gibt, ist einfach unverantwortlich», schimpfte der grüne Angeordnte Claude Adam. Der Pralamentarier sei ertaunt gewesen, dass das Parlamnet mit dem Änderungsvorschlag blitzschnell reagiert habe, obschon die Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof bereits seit mehr als einem Jahr zu erwarten gewesen sei.
Der DP-Abgeordnete Eugène Berger war ebenfalls über die Entscheidung der Abgeordneten nicht glücklich: Er ironisierte über die «erfolgreiche Sparmaßnahme», die den Staat «nur» 98 Millionen Euro pro Jahr kostet.
«Über die neuen Diskriminierungen besorgt»
Auf Kritik traf das neue Gesetz ebenfalls bei der Menschenrechtsliga. «Die Liga ist über die neuen Diskriminierungen besorgt, die aufgrund der bevorstehenden Änderung des Gesetzes über die finanzielle Unterstützung der Hochschulbildung zu befürchten sind», hieß es am Montag in einer Pressemitteilung, in der die LDH auf mehrere Ungereimtheiten in dem geänderten Gesetzestext hinweist. Das Gesetz, das am Dienstag im Parlament verabschiedet wird enthalte immer noch diskriminierende Regelungen, heißt es darin.
Ein Beispiel, das die LDH anführt: Haben Kinder von Grenzgängern, bei denen ein Elternteil eine Rente in Luxemburg bezieht oder gestorben ist, aber in Luxemburg gearbeitet hat, ein Recht auf ein Stipendium? Die LDH stellt auch die Frage, wie es um die Rechte der Studenten, deren Eltern keine EU-Bürger sind. Diese werden durch das Gesetz nämlich bislang ausgeschlossen.
Und wenn ein Elternteil seinen Job verliert?
Die Menschenrechtsliga verlangt ebenfalls Aufklärung darüber, was passiert, wenn ein Elternteil seinen Job verliert: «Die Mindestbeschäftigungsdauer, die als Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung vorgesehen ist, sollte so definiert werden, dass eine unwillkürliche Unterbrechung der Tätigkeit der betreffenden Person (z. B. Verlust des Arbeitsplatzes, Krankheit) keine schädlichen Auswirkungen auf die Studienbeihilfen hat.»
Die Arbeitnehmerkammer (CSL) dagegen ist besorgt, dass die ansässigen Studenten «gegenüber den Kindern von Grenzgängern benachteiligt würden, da letztere in ihrem Wohnsitzland zusätzliche Familienleistungen erhalten, wie es etwa in Deutschland der Fall ist.»
(L'essentiel Online/NS)