LuxemburgPetition fordert 100 Tage Homeoffice – auch für Grenzgänger
LUXEMBURG/GROẞREGION – Eine Petition, die mindestens zwei Tage Telearbeit pro Woche für alle fordert, wurde am Mittwoch zur Unterzeichnung freigegeben und hat bis zum Mittag bereits über 800 Unterschriften gesammelt.

Mitarbeiter unterschiedlicher Nationalität unterliegen aktuell verschiedenen Regelungen.
Seit rund zwei Wochen gilt das steuerliche Sonderabkommen zum mobilen Arbeiten für Grenzgänger während der Pandemie nicht mehr, doch die Debatte darum bleibt. Eine neue Petition, die «zwei Tage Telearbeit pro Woche für alle, auch für Grenzgänger» fordert, hat innerhalb weniger Stunden schon 800 Unterschriften gesammelt. Bleibt es bei diesem Tempo, dürften die 4500 Unterschriften, die benötigt werden, damit das Thema in der Chamber debattiert werden muss, schnell zusammenkommen.
Die Verfasserin selbst räumt ein, dass zu 100 Prozent auf mobiles Arbeiten umzustellen, keine Lösung sei. Es habe in der Vergangenheit dazu geführt, dass sich «der informelle Austausch im Unternehmen reduziert hat, einige Mitarbeiter isoliert wurden und die Kreativität in Teams verringert wurde.» Dennoch habe es dazu beigetragen, den Verkehr und «seine zerstörerischen ökologischen Auswirkungen zu begrenzen, Staus deutlich zu reduzieren und das Wohlbefinden der Mitarbeiter durch eine bessere Work-Life-Balance zu verbessern». Ihr Fazit: «Ist es nicht an der Zeit, das richtige Gleichgewicht zwischen diesen beiden Welten zu finden und auch Grenzgängern die Möglichkeit zu geben, ein ausreichendes Maß an Telearbeit zu erhalten?»
Auf Ansässige der Großregion beschränken
Die Verfasserin fordert eine dauerhafte Lösung, die auf europäischer Ebene geregelt ist. Vorstellbar sei für sie eine Lösung, die sich auf Grenzgänger aus den nächstgelegenen Gebieten beschränke, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Ihr Vorschlag: zwei Tage Homeoffice pro Arbeitswoche. Aktuell liegen die steuerlichen Grenzen bei 19 Tagen in Deutschland und in Belgien und Frankreich bei 34 Tagen.
Während die Schwellenwerte für Besteuerung in bilateralen Abkommen mit den Wohnsitzländern festgelegt werden, beruht die Grenze für die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung auf einer EU-Richtlinie. Hier liegt der Wert bei 50 Tagen.