In LuxemburgPortugal muss 20.000 Euro an Putzfrau zahlen
LUXEMBURG – Der portugiesische Staat hat das Verfahren gegen eine Angestellte verloren, die unrechtmäßig von der portugiesischen Botschaft entlassen worden war.

Die Botschaft gab der Frau nicht einmal die Dokumente, damit sie Arbeitslosengeld beantragen kann.
Mehr als 20.000 Euro muss der portugiesische Staat an eine ehemalige Putzfrau aus der portugiesischen Botschaft in Luxemburg zahlen. Sie war dort entlassen worden – unrechtmäßig, wie das Arbeitsgericht Luxemburg in seinem Urteil vom 3. Februar entschied. Die Klage war im Januar 2019 von der Mitarbeiterin eingereicht worden, die dort seit 1993 gearbeitet hatte und deren Vertrag zum 1. Januar 2019 gekündigt wurde.
Das Gericht stellte fest, dass die Botschaft es versäumt hatte, der Mitarbeiterin ein Kündigungsschreiben zu schicken und darüberhinaus auch keinen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitgeteilt hatte. Die Botschaft verstieß damit gegen das luxemburgische Arbeitsgesetz, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und die der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Die Botschaft hat ihrer ehemaligen Mitarbeiterin nicht einmal die Dokumente zugesandt, die es ihr ermöglichen, Arbeitslosengeld zu erhalten, betonte der OGBL in einer Mitteilung. Die Gewerkschaft unterstützt die Frau daher finanziell.
(L'essentiel)