Ab 1. Januar 2014 – Rauchverbot ungerecht für Minderjährige?

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Ab 1. Januar 2014Rauchverbot ungerecht für Minderjährige?

LUXEMBURG - Das neue Anti-Tabak-Gesetz sieht vor, dass Minderjährige keinen Zutritt zu Raucherzonen in Gaststätten haben, obschon sie ab 16 rauchen dürfen.

Ab dem 1. Januar 2014 werden Raucher zwischen 16 und 18 also vor der Wahl stehen, vor der Tür Regen und Kälte zu trotzen, oder das Rauchen gleich aufzugeben.

Ab dem 1. Januar 2014 werden Raucher zwischen 16 und 18 also vor der Wahl stehen, vor der Tür Regen und Kälte zu trotzen, oder das Rauchen gleich aufzugeben.

DPA

«Dieses Gesetz ist komisch, unfair und vor allem unlogisch. Im Endeffekt bedeutet es, dass ich mit Freunden, die 18 sind, nicht in einer Raucherzone zusammen sein darf», bedauert die 17-jährige Lisa. Die junge Luxemburgerin kann nicht nachvollziehen, warum das Anti-Tabak-Gesetz Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren den Zugang zu Raucherzonen, die in Gaststätten erlaubt sein werden, verbietet, obschon sie laut Gesetz ab 16 Jahren rauchen dürfen.

Doch für Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo, ist die Botschaft klar: «Ich werde diese Politik weiterführen. Wir müssen junge Menschen ermutigen, gar nicht erst mit dem Rauchen anzufangen. Das Gesetz löst nicht alle Probleme, aber es wird helfen.» Ab dem 1. Januar 2014 werden Raucher zwischen 16 und 18 also vor der Wahl stehen, vor der Tür Regen und Kälte zu trotzen, oder das Rauchen gleich aufzugeben.

Minderjährigen Rauchen verbieten?

Einer, der die Wahl bereits getroffen hat, ist Tom (17). Er will zwar aufhören, ist aber skeptisch, was das Gesetz betrifft: «Ich habe meistens nur geraucht, wenn ich ausging. Das wird jetzt nicht mehr ohne weiteres möglich sein. Aber meiner Meinung nach werden die unter-18-Jährigen trotzdem die Raucherzonen nutzen. Die meisten gehen ja auch schon aus, bevor sie 16 sind. Das Gesetz wird nicht viel ändern.»

Es bleibt die Frage, ob der Gesetzgeber konsequent sein sollte und Minderjährigen generell das Rauchen verbieten sollte. «Wir denken über eine zukünftige Umsetzung nach, aber derzeit werden wir das Gesetz nicht ändern», erklärt Mars Di Bartolomeo.

(ns/L'essentiel Online)

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