Viele Hürden – Rentenvorsorge leicht gemacht? Von wegen!

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Viele HürdenRentenvorsorge leicht gemacht? Von wegen!

LUXEMBURG – Die Rentenreform wird Einschnitte bringen. Wie lässt sich also privat fürs Alter vorsorgen? Besonders für Grenzgänger ist diese Frage kniffelig.

Wer im Alter seinen Lebensstandard halten möchte, muss je nach Land privat vorsorgen.

Wer im Alter seinen Lebensstandard halten möchte, muss je nach Land privat vorsorgen.

DPA

In Luxemburg, wo die Regierung derzeit an der Rentenreform arbeitet, sorgt bisher nur eine Minderheit der Bürger privat vor (siehe Infobox). Denn das Rentenniveau im Großherzogtum ist hoch genug, um auch ohne eigenes Sparen später gut über die Runden zu kommen. Anders in Deutschland: Dass sich die Nachbarn bereits mit Mitte 20 um die private Altersvorsorge kümmern, ist dort keine Ausnahme. Schließlich hat die deutsche Regierung vor zehn Jahren dem Land eine harte Rentenreform verordnet. Sie regt die Jugend dazu an, früh an die Jahre jenseits der 60 zu denken.

Das stellt Grenzgänger vor ein Problem: In welchem Land sollen sie eine private Rentenversicherung abschließen, wenn sie diese Aufgabe nicht allein dem Staat überlassen wollen? In Luxemburg winkt Grenzgängern ein Steuervorteil, wenn sie hier eine Pensionsversicherung unterschreiben. Sie kann von der Steuer abgesetzt werden. Viele Versicherungsgesellschaften im Großherzogtum bieten die so genannten 111bis-Verträge an. Das heißt: Die Einzahlungen können in der luxemburgischen Steuererklärung, je nach Alter des Versicherten von 1500 bis zu 3200 Euro pro Jahr, angegeben werden.

Vertrag lässt sich einfrieren

Wer jedoch nach einigen Jahren in Luxemburg wieder in Deutschland arbeitet und dann dort seine Steuererklärung abgibt, kann nicht unbedingt auf Steuervorteile hoffen. Der bereits in Luxemburg abgeschlossene Vertrag muss bestimmten Regelungen folgen. Ein Beispiel: Der angesparte Betrag darf nur in monatlichen Raten und nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. «Ob die eingezahlten Beiträge von der Steuer absetzbar sind oder nicht, muss letztlich im Einzelfall geprüft werden», heißt es beim Finanzamt Trier. Bisher seien den Mitarbeitern solche Fälle allerdings selten auf den Schreibtisch geflattert. «Der Vertrag aus Luxemburg lässt sich allerdings auch einfrieren», erklärt Marc Hengen, Mitglied im Direktionskomitee der Association des Compagnies d’Assurances (ACA). «In den meisten Fällen bringt er dann auch weiterhin Zinsen und Rendite.»

Wer als Grenzgänger lieber im Heimatland einen Vertrag abschließt, weil er in einigen Jahren wieder jobmäßig zurückkehren möchte, kann dem Deutschen liebstes Modell glatt vergessen: «Grenzgänger können die Riester-Rente seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr abschließen, da sie in Deutschland nicht sozialversichert sind», erklärt Stephan Wonnebauer, Trierer Fachanwalt für Steuerrecht. Möglich seien jedoch normale Kapital-Lebensversicherungen, die auch in der luxemburgischen Steuererklärung absetzbar seien. Fondsgebundene Rentenversicherungen würden jedoch nicht anerkannt.

Freiwillig in gesetzlicher Rentenkasse weiterversichern

Oder er vertraut auf die gesetzliche Rente aus Luxemburg. Denn wer zum Arbeiten nach Deutschland zurückkehrt, kann auch weiter in die gesetzliche Rentenkasse des Großherzogtums einzahlen. Dazu muss er hier mindestens zwölf Monate sozialversichert gewesen sein und nach dem Wechsel einen entsprechenden Antrag stellen. Günstig ist das allerdings nicht: Pro Monat sind mindestens 280 Euro fällig. Eigentlich soll diese Möglichkeit Leuten, die einige Zeit aus dem Job aussteigen, eine Weiterversicherung garantieren. «Dass jemand dies als Ersatz zur privaten Rente nutzt, ist sehr selten», sagt Fernand Lepage, führender Direktionsberater bei der staatlichen Rentenversicherung CNAP. «Wenn das Schule machen würde, kann ich mir durchaus vorstellen, dass der Gesetzgeber die Bedingungen anders gestalten würde».

Und was ist nun die Lösung? «Ich würde einen 111bis-Vertrag ins Auge fassen, wenn ich wüsste, dass ich längere Zeit in Luxemburg beschäftigt bleibe», empfiehlt Steuerexperte Wonnebauer. «Die luxemburgische Rente ist jedoch so hoch, dass eine Zusatzversicherung nicht unbedingt nötig ist.» Und wer sich dann doch für die private Rentenvorsorge entscheidet, dem bleibt nur eins: Angebote prüfen, den Taschenrechner zücken, sich durch Steuergesetze quälen und womöglich die Finanzämter beider Länder beschäftigen.

Kerstin Smirr/L'essentiel Online

Luxemburg Schlusslicht bei privater Vorsorge

Laut einer kürzlich veröffentlichen OECD-Studie erhält eine Person, die durchschnittlich verdient hat, in Luxemburg eine Rente, die 87 Prozent seines Brutto-Lebenseinkommens entspricht. In den Nachbarländern des Großherzogtums ist dieser Wert deutlich geringer. So sind es in Belgien und Deutschland 42 Prozent, in Frankreich 49 Prozent. In Luxemburg betrug 2008 die Durchschnittsrente 48 400 Euro (Belgien: 39 700 Euro, Deutschland: 41 400 Euro, Frankreich: 32 700 Euro). So ist es nicht verwunderlich, dass Luxemburg bei der privaten Rentenvorsorge fast das Schlusslicht ist: Lediglich 3,4 Prozent der Erwerbstätigen zwischen 16 und 64 Jahren verfügten 2009 über eine solche Versicherung.

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