Ferien in der EURoaming-Gebühren sind bald Geschichte, aber...
Telefonate im EU-Ausland waren oft viel teurer als gedacht. Nun werden die Roaming-Gebühren endgültig abgeschafft. Aber Kostenfallen bleiben.

Wer von zuhause nach Deutschland oder Belgien anruft, zahlt unter Umständen mehr, als wenn er das gleiche Telefonat aus Spanien oder Polen oder einem beliebigen anderen EU-Land führt.
In der EU werden die Roaming-Gebühren abgeschafft. Kommenden Donnerstag, 15. Juni, ist es so weit: Personen mit einem EU-Mobilfunkvertrag zahlen im EU-Ausland keine Zusatzgebühren mehr. Das gilt auch für Island, Norwegen und Liechtenstein, da sie Teil des Europäischen Wirtschaftsraums sind. Die Schweiz jedoch profitiert nicht von der Abschaffung.
Die bevorstehende Abschaffung der Extragebühren enthält nach Auffassung von deutschen Verbraucherschützern noch einige Stolpersteine. «Es gibt auf jeden Fall Kleingedrucktes», warnte Isabelle Buscke vom Brüsseler Büro des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Telefonate aus dem Inland zu ausländischen Nummern aber seien beispielsweise von der Regelung «überhaupt nicht abgedeckt», das bleibe ein «großes Ärgernis». Ein Handy-Anruf aus Deutschland in Spanien könne je nach Tarif daher bis zu zwei Euro pro Minute kosten, innerhalb Spaniens sei ein Anruf mit dem gleichen deutschen Handyvertrag hingegen künftig preisreguliert.
Mehrkosten trotzdem möglich
Grundsätzlich begrüßten die europäischen Verbraucherschützer jedoch die Neuregelung: «Das ist auf jeden Fall ein Meilenstein für die Verbraucher», sagte Buske. Ein Wermutstropfen sei, dass das Roaming einen starker Eingriff in den Markt darstelle: Die Kunden könnten sich nicht – wie bei anderen Produkten üblich – den EU-weit günstigsten Anbieter auswählen.
Der luxemburgische Telekomregulierer ILR betonte vor kurzem, dass trotz Roaming-Abschaffung trotzdem noch Mehrkosten auf den Kunden zukommen können. Alles ist vom jeweiligen Tarif und des darin enthaltenen Kommunikations- und Datenvolumens abhängig. Bei übermäßigem Gebrauch, der zu einem Verlustgeschäft führt, können die Mobilfunkanbieter weiterhin Roaminggebühren verlangen. Das müssen die Provider jedoch nachweisen. Das ILR erinnert zudem daran, dass Kunden Vertragsänderungen oder Gebührenerhöhungen nicht akzeptieren müssen und aus dem Mobilfunkvertrag aussteigen können.
(L'essentiel/asc/dpa/jt)