Großregion: Saar-Abgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte offenlegen

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GroßregionSaar-Abgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte offenlegen

SAARBRÜCKEN – Die Abgeordneten des saarländischen Landtags sollen künftig Nebeneinkünfte und Spenden ab dem ersten Euro angeben müssen. Dem wurde am Mittwoch zugestimmt.

Bisher mussten Saar-Parlamentarier nur Nebeneinkünfte ab 1000 Euro monatlich oder 10.000 Euro jährlich gegenüber der Landtagspräsidentin angeben.

Bisher mussten Saar-Parlamentarier nur Nebeneinkünfte ab 1000 Euro monatlich oder 10.000 Euro jährlich gegenüber der Landtagspräsidentin angeben.

Symbolfoto: picture alliance/dpa/Harald Tittel

Die Abgeordneten des saarländischen Landtages haben die Offenlegung ihrer gesamten Nebeneinkünfte beschlossen. Sie stimmten am Mittwoch in Saarbrücken einer Änderung der Geschäftsordnung des Landesparlamentes zu. Demnach sind sie künftig verpflichtet, Nebeneinnahmen und beispielsweise Beratungs- oder andere Honorare an die Landtagspräsidentin zu melden.

«Demokratie braucht Transparenz und Offenheit», sagte Landtagspräsidentin Heike Becker (SPD) zur Begründung des von allen Fraktionen unterstützten Antrages zur Änderung der Geschäftsordnung. «Wir stärken damit das Vertrauen in unsere Arbeit, aber auch in das Parlament als Ganzes.»

Veröffentlichung auf Website des Landtages

Bei sämtlichen Spenden müssen die Abgeordneten künftig deren Höhe und den Namen des Spenders mitteilen. Die Angaben über Nebeneinnahmen und Spenden werden auf der Webseite des Landtages veröffentlicht. Außerdem sollen künftig in einem öffentlichen Lobbyregister alle Verbände eingetragen werden, die Interessen gegenüber dem Landtag vertreten.

Bisher mussten Saar-Parlamentarier nur Nebeneinkünfte ab 1000 Euro monatlich oder 10.000 Euro jährlich gegenüber der Landtagspräsidentin angeben. Direkte Spenden an Abgeordnete waren erst anzuzeigen, wenn sie jährlich 5000 Euro überschritten. Die geänderte Geschäftsordnung sieht vor, dass Abgeordnete bei minder schweren Verstößen ermahnt und bei schwereren Verstößen mit einem Ordnungsgeld bestraft werden können. Auch darüber soll die Öffentlichkeit informiert werden. Becker kündigte an, dass die Änderungen später in einem Transparenzgesetz festgeschrieben werden sollen. 

(DPA)

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