Strenge MaßnahmenSaar-Kabinett beschließt 2G im Einzelhandel
Lockdown für Ungeimpfte, Testpflicht für Geimpfte und Genesene in Gastronomie, Sport- und Kultureinrichtungen. So sehen die neuen saarländischen Corona-Bestimmungen aus.

Tobias Hans will den «Impfturbo» zünden, wie er es nennt.
Im Saarland gelten von Donnerstag (2.12.) an deutlich strengere Corona-Bestimmungen. Wegen der sich zuspitzenden Pandemie-Lage müssen Musikclubs und Diskotheken schließen, für Ungeimpfte gelten Kontakt- und Zugangsbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum. Geimpfte und Genesene müssen in der Gastronomie und in Sport- und Kultureinrichtungen ein negatives Testergebnis vorweisen, zudem weitet die Landesregierung die Maskenpflicht wieder aus.
Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) sah sich nach dem Bund-Länder-Gespräch in der Kabinettsentscheidung bestätigt. «Was wir heute im Ministerrat im Saarland beschlossen haben, das wird auch Schule machen für ganz Deutschland», sagte er am Dienstagabend. Die Ergebnisse der Beratungen hätten gezeigt, dass man mit den neuen Regelungen «genau auf Kurs» liege. «Es Ungeimpften jetzt schwerer zu machen, sie aus dem gesellschaftlichen Leben weitestgehend auszuschließen, das ist der Kurs, den wir jetzt für ganz Deutschland brauchen, um zu verhindern, dass wir in einen neuen, bundesweiten harten Lockdown kommen», sagte er.
Bei dem Bund-Länder-Austausch habe «weitestgehend Einigkeit» darüber bestanden, dass es in ganz Deutschland eine 2G-Regelung geben soll und eine Ausweitung von 2G-plus in der Gastronomie.
Anders als die anderen Bestimmungen, die von Donnerstag an gelten, wird die 2G-Regel im saarländischen Einzelhandel mit einem kleinen zeitlichen Verzug in Kraft treten, damit die Betreiber entsprechende Vorkehrungen treffen können. Erst ab Montag (6.12.) dürfen nur noch Geimpfte oder Genesene die Läden betreten. Ausgenommen davon sind Geschäfte mit Dingen des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken.
Für Ungeimpfte gilt künftig im öffentlichen und privaten Raum: Nur noch ein Haushalt plus eine nicht diesem Haushalt angehörige Person dürfen sich treffen. Es gibt aber Ausnahmeregelungen für bestimmte Personengruppen. Die Regelung 2G-plus (Geimpfte oder Genesene müssen zusätzlich einen negativen Test vorweisen) gilt künftig für Innenbereiche unter anderem von Gastronomie, Hotelbetrieben, körpernahen Dienstleistern, Freizeiteinrichtungen, Sport und Kulturbetrieben.
« 2G-plus muss nicht bis in alle Ewigkeiten gelten »
Ausnahmen bestehen jeweils für Personen mit medizinischer Kontraindikation, für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig an den Testungen in der Schule oder Kita teilnehmen.
Große Hoffnungen setzt Hans in den «Impfturbo», der nun saarland- und bundesweit gezündet werden soll. Sollte man viele Auffrischungsimpfungen bis Weihnachten hinbekommen, kann er sich auch wieder erste Lockerungen vorstellen. «2G-plus muss nicht bis in alle Ewigkeiten gelten. Dann kann man auch zügig wieder zu 2G übergangen werden», sagte er.
Gleichzeitig räumte er ein, dass die neuen Regelungen ganz ohne Frage «eine sehr harte Lage» auch für die Wirtschaftsbetriebe bedeuteten. Genau deshalb mache man die Beschränkungen jedoch nicht willkürlich oder weil es «irgendwelche Szenarien» gebe, sondern man mache dies fest am tatsächlichen Infektionsgeschehen und an der Belegungssituation in den Krankenhäusern. «Und beides zeigt uns im Saarland an, dass es jetzt Zeit ist, zu handeln», so der Ministerpräsident.
Sowohl Hans wie auch seine Stellvertreterin Anke Rehlinger (SPD) wiesen darauf hin, dass alle Wirtschaftshilfen von der Bundesregierung unvermindert verlängert werden. «Sie stehen zur Verfügung und setzen auch keine formale Schließung voraus. Ein coronabedingter Umsatzrückgang von 30 Prozent reicht aus», teilte Rehlinger mit.
(L'essentiel/dpa)