Corona-VerordnungSaarländer müssen Silvester wieder klein feiern
SAARBRÜCKEN – Im Saarland sind ab Freitag große Menschenansammlungen im öffentlichen Raum verboten. In vielen Innenbereichen gilt weiterhin 2G plus.

Große Menschenansammlungen im öffentlichen Raum sind im Saarland zum Jahreswechseln untersagt.
Im Saarland sind wegen der Corona-Pandemie an Silvester und an Neujahr Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zehn Menschen verboten. Außerdem können die Ordnungsbehörden das Trinken von Alkohol und das Zünden von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen untersagen, wie die Landesregierung am Donnerstag in Saarbrücken mitteilte. Von diesem Freitag (17. Dezember) an gilt eine neue Corona-Landesverordnung, die aber nur wenige Änderungen zu den bisherigen Regelungen vorsieht.
Weiterhin gilt etwa, dass beim Nachweis über eine dritte Corona-Impfung ein Test bei 2G-plus-Regelungen entfällt. Wer zwei Mal geimpft oder genesen sei, muss weiter zusätzlich einen Testnachweis vorzeigen. 2G-plus gilt in vielen Innenbereichen etwa von Gastronomie, Hotels, Schwimmbädern, Fitnessstudios, bei Friseur und Kosmetik, aber auch beim Theater-, Kino- oder Museumsbesuch.
Geändert wurde unter anderem die Regelung für Berufliche Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote, dort ist nun 3G (Getestet, Geimpft, Genesen) vorgeschrieben statt wie bisher 2G (Geimpft, Genesen). Die neue Verordnung gilt wie alle vorherigen erst einmal für zwei Wochen bis zum 30. Dezember. Sie soll dann aber gegebenenfalls in angepasster Form bis ins neue Jahr verlängert werden.
(L'essentiel/DPA )