Tunesien – Sami A. ist auf freiem Fuß

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TunesienSami A. ist auf freiem Fuß

Er wehrte sich gegen seine Abschiebung nach Tunesien, wollte nach Deutschland zurück - jetzt ist der Ex-Leibwächter von Osama bin Laden in seiner Heimat freigelassen worden.

Der von den deutschen Behörden nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche Islamist Sami A. kommt in seinem Heimatland vorläufig wieder frei. Ein Untersuchungsrichter ordnete am Freitag A.s vorübergehende Entlassung aus der U-Haft an, wie der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Staatsanwaltschaft, Sofiène Sliti, der Nachrichtenagentur AFP sagte.

Die Ermittler hätten keine «Beweise» für eine Verwicklung des 42-Jährigen in Terroraktivitäten gefunden. Die Ermittlungen laufen demnach aber noch, A.s Reisepass wurde einbehalten.

Sami A. hatte sich vor Abschiebung gewehrt

Der zuletzt in Bochum lebende A., war am 13. Juli unter umstrittenen Umständen aus Deutschland abgeschoben worden. Am Vortag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Abschiebeverbot verhängt, weil dem von den deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestuftem Tunesier in seiner Heimat Folter drohe. Diese Entscheidung lag den Behörden beim Abflug der Maschine mit Sami A. aber nicht vor.

Die Richter entschieden daher, der Tunesier müsse nach Deutschland zurückgeholt werden. Die Stadt Bochum hat dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht.

Die juristisch umstrittene Abschiebung schlug in Deutschland hohe Wellen. Kritik wurde auch an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) laut. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hält die Abschiebung aber für rechtmäßig und wird in dieser Haltung von Seehofer bestärkt.

Der Folter-Verdacht bricht zusammen

Der CDU-Innenexperte Armin Schuster argumentierte nun, durch die Freilassung von Sami A. aus tunesischer Untersuchungshaft werde die Rechtmäßigkeit seiner Abschiebung aus Deutschland bestätigt. «Wenn die tunesischen Behörden ihn freilassen, dann bricht die Vermutung, dass ihm dort Folter drohe, wie zu erwarten war zusammen», sagte der Bundestagsabgeordnete der «Berliner Zeitung». «Insofern gilt für mich beim Versuch der Wiedereinreise eine Sperre. Das bedeutet, dass Sami A. an der Grenze zurückgewiesen werden müsste, wenn er versuchen sollte, wieder nach Deutschland zu kommen.»

Sami A. kam laut als 21-jähriger Student 1997 nach Deutschland. In der Zeit zwischen 1999 bis 2000 reiste er laut Gerichtsurteilen nach Afghanistan. Durch die Rekrutierung für ein al-Qaida-Ausbildungscamp soll er schließlich zur Leibgarde Bin Ladens gestoßen sein. Sami A. bestreitet dies, sowie seine angeblichen Kontakte zu einem der Drahtzieher des Anschlags vom 11. September.

(L'essentiel/kle/afp)

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