Allergischer SchockSchülerin (15) stirbt nach Döner-Mahlzeit
Eine Schülerin in England isst einen Kebab und erleidet danach einen tödlichen allergischen Schock. Ein Warnschild hätte die Tragödie laut Gericht wahrscheinlich verhindert.

Die 15-Jährige starb an einem allergischen Schock.
Nach dem Tod einer Jugendlichen in England muss der Besitzer eines Kebab-Ladens eine Strafe von rund 3200 Euro bezahlen. Die 15-jährige Chloe G. war im Vorjahr gestorben, nachdem sie eine Döner-Mahlzeit in dem Takeaway-Lokal in der Stadt Bath zu sich genommen hatte. Todesursache war ein allergischer Schock auf die im Kebab enthaltene Joghurt-Sauce.
Chloe litt seit ihrer Kindheit an einer schweren Milchallergie. Als Vorsichtsmaßnahme trug sie stets eine Adrenalinspritze bei sich. Am 5. März 2017 besucht das Mädchen ein Einkaufszentrum in Bath. Als die der Hunger packt, geht sie gemeinsam mit einer Freundin in den Kebab-Laden von Riad B. (37) und bestellt sich eine Döner und eine Cola. Dass sich Joghurt in der Mahlzeit befindet, merkt Chloe offenbar nicht.
Joghurt wirkte wie Gift
Wenig später bricht das Mädchen mitten im Laden zusammen. Ärzte setzen vor Ort Erste-Hilfe-Maßnahmen – doch zwei Stunden später verstirbt Chloe im Krankenhaus. Ursache für ihren Tod war ein anaphylaktischer Schock, der einen Herzstillstand verursachte. Das Joghurt wirkte auf ihren Körper wie Gift.
Der Vorfall wird vor Gericht als tragischer Unfall mit Todesfolge eingestuft. In dem Takeaway-Imbiss gab es jedoch kein einziges Schild, das vor Allergenen in den Speisen warnte. Der Besitzer, Riad B., wurde deswegen nun zu einer Geldstrafe von insgesamt 2880 britischen Pfund verurteilt (etwa 3253 Euro).
Aufforderung ignoriert
«Sie stehen heute nicht wegen des Todes von Chloe G. vor Gericht. Nichts das ich tue oder sage wird die Trauer ihrer Familie lindern», so Richter Ian Taylor. «Aber als Betreiber eines Imbiss-Lokals hatten Sie die Verpflichtung, sich an das Gesetz zu halten.»
Laut Medienberichten sei Riad B. ein halbes Jahr vor dem Vorfall aufgefordert worden, Warnschilder aufzuhängen, sei dieser Aufforderung aber nicht nachgekommen. Er erklärte, dass sich Kunden auf Nachfrage stets bei ihm hätten informieren können. Ob Chloe ihn beim Bestellen des Kebabs nach den Inhaltsstoffen gefragt habe, ließ sich bei den Ermittlungen nicht mehr rekonstruieren.
«Sie sind die Person, die Chloe an diesem Tag bedient hat», sagte Richter Taylor. «Und ich bin dadurch zufriedengestellt, dass ich weiß, dass Sie damit für immer leben werden müssen.»
(L'essentiel)