Ein Phänomen mit Kehrseite«Sexting betrifft nicht nur Jugendliche»
LUXEMBURG - Beim Versenden aufreizender Bilder ist Vorsicht geboten. Schnell landet ein Nacktbild im Netz. Wie lässt sich eine böse Überraschung vermeiden?

Mit der Ausweitung von Chats und Smartphones gewinnen Phänomene wie das Sexting nicht nur im Ausland, sondern auch in Luxemburg an Bedeutung: «Wir erhalten zwei oder drei Anrufe jede Woche wegen Sexting-Fällen», berichtet Geroges Knell, Psychologe beim Kanner- Jugendtelefon und bei der Bee Secure Helpline. Sexting macht vielen Jugendlichen Angst: Sie fürchten ihr Privat- und Sexleben im Netz wiederzufinden. «Wir sind vor allem dazu da, Tipps zu geben, wie das verhindert werden kann. Dazu gehen wir auch in Schulen. Die einfache Grundregel heißt: Es sollten keine Nacktbilder oder erotischen Fotos ins Netz gestellt werden und man sollte sich nicht vor einer Webcam ausziehen», rät Knell im Gespräch mit «L‘essentiel».
Trotz der Ratschläge teilen viele Jugendliche ihre Fotos oder Videos– sei es aus Liebe oder aus Egozentrismus – und finden diese später im Netz wieder. «Dieses Phänomen betrifft nicht nur Jugendliche. Zuletzt haben wir viele Anrufe von Erwachsenen erhalten, deren Kinder und die selbst Opfer von Sexting geworden sind.» Im Netz sind Erpresser sehr aktiv. Sie kontaktieren ihr Opfer mit einer falschen Webcam über Skype oder Facebook. Hat sich das Opfer nackt gezeigt, folgt der Erpresserbrief. Zahlt das Opfer, werden die Bilder nicht gezeigt.
Wenn es soweit ist, gibt’s nur einen Weg, wie Knell weiß: «Es ist zwar höchst unangenehm und peinlich, aber es führt kein Weg an einer Anzeige bei der Polizei vorbei. Jugendliche können sich an unsere Helpline wenden. In einem zweiten Schritt sollte versucht werden, die Verbreitung im Internet zu verhindern. Dazu kann das Opfer eine Google-Suche sowie eine Bildersuche mit seinem Namen starten und die Administratoren der jeweiligen Seiten kontaktieren, um sie aufzufordern, die Bilder von der Seite zu nehmen.» Denn jeder besitzt die Rechte am eigenen Bild. Wer dagegen verstößt, dem drohen harte Sanktionen oder gar Haftstrafen. «Ist die Person auf den Fotos minderjährig, handelt es sich um Kinderpornografie.» Wer kinderpornografisches Material besitzt oder anschaut riskiert laut einem Gesetz von 2011 Haftstrafen von bis zu drei Jahren und bis zu 50‘000 Geldstrafe.
(Jonathan Vaucher/ i>L'essentiel)
Was ist Sexting?
Der Begriff «Sexting» setzt sich aus den Wörtern «Sex» und «Texting» zusammen. Er beschreibt das Austauschen intimer Nachrichten, bzw. Fotos über Mobiltelefone und soziale Netzwerke. Die größte Gefahr beim Sexting: Nacktaufnahmen, die als privater Vertrauensbeweis gedacht waren und plötzlich öffentlich im Netz zirkulieren.