In Luxemburg – Sexuelle Übergriffe: Minister wird nicht immer informiert

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In LuxemburgSexuelle Übergriffe: Minister wird nicht immer informiert

LUXEMBURG - Auch wenn einem Lehrer «sexuelle Belästigung Minderjähriger» vorgeworfen wird, gilt die Unschuldsvermutung. Das Bildungsministerium wird nicht zwingend informiert.

An der Biisser Schoul steht ein Lehrer in Verdacht, Schülerinnen unsittlich berührt zu haben.

An der Biisser Schoul steht ein Lehrer in Verdacht, Schülerinnen unsittlich berührt zu haben.

Die Suspendierung eines Grundschullehrers in Bissen bewegt das Land. Dem Mann wird vorgeworfen, mehrere Mädchen sexuell belästigt zu haben. Er wurde zu Bürodienst verdonnert, Ermittlungen laufen (wir berichteten).

Stellt sich die Frage nach der Informationspolitik in solchen Fällen. «Wir werden meisten informiert», heißt es aus dem Bildungsministerium von Claude Meisch (DP). Aufgrund der Unschuldsvermutung sei die Justiz «aber nicht dazu verpflichtet», das Ministerium zu informieren, wenn gegen einen Lehrer oder Mitarbeiter einer Schule ermittelt wird.

49 Mal Vergewaltigung

Nur im Falle einer Verurteilung wird das Bildungsministerium zwingend informiert. Welche Konsequenzen daraus gezogen würden, hinge dann vom spezifischen Fall an. Doch in der Regel führe es zu einem Verbot, mit Kindern in Kontakt zu stehen.

Im Jahr 2015 ermittelte die Luxemburger Kriminalpolizei in 264 Fällen, in denen das Opfer jünger als 18 Jahre alt war. Sexueller Missbrauch ist dabei der häufigste Vorwurf. In 49 Fällen ging es gar um «Vergewaltigung eines Minderjährigen».

(th/L'essentiel)

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