Urteil gesprochenSieben und drei Jahre Haft für Angeklagte im Hesperinger Betrugsfall
LUXEMBURG/HESPERINGEN – Über einen Zeitraum von 20 Jahren haben zwei Mitarbeiter die Gemeinde Hesperingen abgezockt. Im Oktober 2019 wurden sie festgenommen. Am heutigen Donnerstag wurden sie zu unterschiedlichen Haftstrafen verurteilt.

Die Verurteilten sollen mehr als fünf Millionen Euro veruntreut haben.
Am Donnerstag hat die 16. Strafkammer des Bezirkgerichts Luxemburg das Urteil im Betrugsfall in Hesperingen ausgesprochen. Der Hauptangeklagte, Claude G., erhielt eine Haftstrafe von sieben Jahren, wovon die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie eine Geldstrafe von 50.000 Euro. Sein Komplize, Jean-Paul F., bekam fünf Jahre Haft, davon drei auf Bewährung und eine Geldstrafe von 30.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für G. acht Jahre gefordert. Die beiden Hauptangeklagten müssen der Gemeinde 5,5 Millionen plus 1,7 Millionen Euro Schadensersatz und Zinsen zurückzahlen. Das Gericht ordnete zudem die Beschlagnahmung verschiedener Güter, Autos und Wertgegenstände an.
Über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren haben die beiden ehemalige Beamte Abrechnungen gefälscht und Gelder im Wert von über fünf Millionen Euro veruntreut. Im Juni 2019 ist der Betrug aufgeflogen, woraufhin die Gemeinde Hesperingen Anzeige erstattete. Am 10. Oktober wurden G. und F. festgenommen, kamen jedoch zwischenzeitlich wieder auf freien Fuß.
Das Urteil für F. fällt geringer aus, weil er, laut Wort, erst 2003 zu den betrügerischen Machenschaften hinzugezogen wurde. Er sei leicht beeinflussbar und habe der Aktion «ganz domm bei engem Patt» zugestimmt. Ein dritter Angeklagter, ein Unternehmer aus Itzig, dem Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen wird, bekam zwölf Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe von 15.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Monate auf Bewährung gefordert.
Hesperingen kann nicht verantwortlich gemacht werden
Der Anwalt der Gemeinde gab an, mit dem Urteil zufrieden zu sein. Auf zivilrechtlicher Ebene könne die Gemeinde Hesperingen nicht verantwortlich gemacht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Parteien können innerhalb von 40 Tagen in Revision gehen.