Zoufftgen-ProzessStaatsanwalt fordert geringere Strafe
LUXEMBURG – Die Staatsanwaltschaft hat am Dienstag im Zoufftgen-Prozess eine Reduzierung der Strafe für den Zugansager gefordert.

Der Zugansager war in erster Instanz zu 46 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass eine Strafe teilweise zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Der Fahrdienstleiter der Spätschicht wird vermutlich seine vierjährige Haftstrafe, davon zwei Jahre zur Bewährung, weiter aussitzen müssen. Laut Staatsanwalt habe der Mann nicht die nötigen Kontrollen ausgeführt, bevor der die schriftliche Anordnung gab, die zur Kollision beider Züge führte. Die Strafe des zweiten Fahrdienstleiters, der sechs Monate auf Bewährung bekam, wurde ebenfalls nicht in Frage gestellt.
(L'essentiel online)