Luxemburg: Staatsanwaltschaft mit dem Urteil gegen Sarah B. zufrieden

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LuxemburgStaatsanwaltschaft mit dem Urteil gegen Sarah B. zufrieden

LUXEMBURG – Sarah B. war wegen des Mordes an ihrer erst wenige Tage alten Tochter angeklagt. Am heutigen Mittwoch verurteilte sie das Gericht zu 30 Jahren Haft. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hat dem nichts zu entgegnen.

Nora Riedel
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Nora Riedel
Die Angeklagte war bei der Verlesung des Strafmaßes nicht anwesend.

Die Angeklagte war bei der Verlesung des Strafmaßes nicht anwesend.

L'essentiel/Nora Riedel

Mehr als sieben Jahre ist es her, dass die mittlerweile 39-jährige Sarah B. ihre kleine Tochter Bianka umgebracht haben soll. Nach mehreren Prozesstagen in den vergangenen Monaten hat die Richterin am heutigen Mittwoch ihr Urteil bekannt gegeben. Sarah B. muss für 30 Jahre ohne Bewährung in Haft. Von ihrer Tochter gibt es weiterhin keine Spur.

Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Dezember des vergangenen Jahres 15 Jahre Haft gefordert. «Ich habe das belgische Strafrecht befolgt, das einen Unterschied zwischen wissentlichem Mord und Vernachlässigung an einem Kind macht», erklärt der Vertreter der Staatsanwaltschaft. Aus dem Artikel 401.bis des luxemburgischen Strafgesetzbuches gehe jedoch eine lebenslängliche Haft hervor, da es sich bei Sarah B. um die Mutter von Bianka handle. Bekommen hat sie 30 Jahre. «Gegen das Urteil habe ich demnach nichts entgegenzusetzen», führt er fort.

Die Angeklagte war, wie auch im vergangenen Dezember, nicht anwesend. Henri Eippers, Sprecher der Justizverwaltung, sieht in dem Prozess eine Jurisprudenz. Eine Verurteilung ohne Leiche sei ihm bislang noch nicht untergekommen. «Ich kann mich nicht erinnern, dass es das in Luxemburg schon einmal gegeben hat. Selbst im Ausland ist das ungewöhnlich», erklärt er nach der Urteilsverkündung.

Artikel 401.bis sehe eine lebenslange Haft vor

In einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft heißt es, die Angeklagte sei aufgrund des bereits genannten Artikels 401.bis verurteilt worden. «Auf dieser Basis hätte die Angeklagte eine lebenslange Haft erhalten sollen. Da die Strafkammer jedoch zu dem Entschluss kam, dass eine angemessene Frist verstrichen sei, wurden ‹lediglich› 30 Jahre zurückbehalten», heißt es in dem Schreiben. Das Gericht habe weder den Strafbestand des Mordes, noch den des Totschlags zurückbehalten. Die Angeklagte habe zudem die Prozesskosten von über 32.000 Euro zu tragen.

Die Parteien können in den nächsten 40 Tagen in Berufung gehen.

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