Gesetzesentwurf 6670Staatsrat äußert Bedenken zur Stipendienreform
LUXEMBURG - Der Staatsrat hat am Dienstag der Reform der Studienbeihilfen zwar zugestimmt, verlangte jedoch nach einigen Modifikationen.

In wenigen Wochen soll das Parlament den geänderten Gesetzesentwurf zur Reform der Studienbeihilfen erörtern und wohl auch verabschieden. In seinem Gutachten, das am Dienstag veröffentlicht wurde, stimmt der Staatsrat der Reform zu. Dennoch äußert er einige formalrechtliche Bedenken, denen die Regierung bei der zweiten Abstimmung im Parlament Rechnung tragen muss.
Vor allem wünscht sich der Rat eine bessere Definition einzelner Begriffe im Gesetzesentwurf. So müsse präzisiert werden, was unter Einkommen des Haushaltes zu verstehen ist. Vom Einkommen hängt schließlich ab, wie hoch das nach Sozialkriterien erteilte Stipendium sein wird. Werde das Bruttoeinkommen berücksichtigt oder das verfügbare Einkommen, so die Frage des Staatsrates? Was ist, wenn die beiden Elternteile nicht mehr einen gemeinsamen Haushalt bilden?
Aufklärung über das eigene Einkommen des Studenten gewünscht
Aufklärung wünscht sich der Staatsrat schließlich auch darüber, wie das eigene Einkommen des Studenten bei der Berechnung der Höhe der Studienbeihilfe berücksichtigt werden soll.
Der Staatsrat begrüßt insgesamt die Entscheidung der Regierung zu einer «solidarischeren Sozialpolitik» zurückzukehren und der sozioökonomischen Herkunft der Studenten bei der Berechnung der Studienbeihilfen Rechnung zu tragen. Bedauert wird hingegen, dass das Element Studienleistung bei der Weiterzahlung der Stipendien, wie in der Regierungserklärung angekündigt, nicht vorgesehen ist.
(L'essentiel/tageblatt.lu)