Stipendiengesetz – Studenten-Klagen nicht alle gleich behandelt

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StipendiengesetzStudenten-Klagen nicht alle gleich behandelt

LUXEMBURG - Das Verwaltungsgericht will offenbar bei den Klagen von Grenzgänger-Kindern unterscheiden, ob deren Eltern fünf Jahre oder weniger in Luxemburg arbeiten.

Weigert sich das Luxemburger Verwaltungsgericht, allen Grenzgànger-Kindern Recht zu geben, die wegen der Nichtbezahlung von Stipendien geklagt hatten?

Weigert sich das Luxemburger Verwaltungsgericht, allen Grenzgànger-Kindern Recht zu geben, die wegen der Nichtbezahlung von Stipendien geklagt hatten?

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Nachdem das geänderte Stipendiengesetz am Dienstag im Parlament verabschiedet wurde, will sich das Verwaltungsgericht nun mit den Klagen von Grenzgänger-Kindern beschäftigen, deren Stipendien abgelehnt wurden. Das Gericht will laut unseren Informationen die 1'500 Beschwerden unterschiedlich behandeln.

Die Anwälte der drei Gewerkschaften Aleba, OGBL und LCGB sowie der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) «Frontaliers européens au Luxembourg» sollen demnach am 7. Oktober für die Vergabe von Stipendien an Kinder der Grenzgänger, die mehr als fünf Jahre in Luxemburg arbeiten, plädieren. Das zweite Treffen soll am 18. November stattfinden, bei dem die Klagen der Studierenden von Grenzgängern behandelt werden, die weniger als fünf Jahre Berufserfahrung im Großherzogtum aufweisen können.

Pascal Peuvrel, der Anwalt von «Frontaliers européens au Luxembourg», ist über die angekündigte Vorgehensweise des Gerichts empört. Das geänderte Gesetz mit der neuen 5-Jahre-Klausel sei zwar bereits verabschiedet, im Gesetzbuch aber noch nicht veröffentlicht worden, so Peuvrel weiter. Der Anwalt hofft nun, dass das Gericht den Klagen von Grenzgänger-Kindern Recht geben wird und die Stipendien Anfang nächsten Jahres bezahlt werden können.

L'essentiel Online/ Patrick Théry

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