Urteil gefallen – Todesfahrer könnte 2017 wieder frei kommen

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Urteil gefallenTodesfahrer könnte 2017 wieder frei kommen

LUXEMBURG - Urteil im Fall Yasmine Grisius: Der Angeklagte bekommt vier Jahre Haft, zwei davon auf Bewährung. Zudem muss er 300.000 Euro an die Familie überweisen.

accident Dippach

accident Dippach

Editpress/Foverdick

Das Urteil im Prozess um die getötete Polizistin Yasmine Grisius ist gefallen: Das Bezirksgericht Luxemburg verurteilte den Unfallfahrer Pascal T. zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren. Zwei davon werden auf Bewährung ausgesetzt. Zudem sprach das Gericht ein siebeneinhalbjähriges Fahrverbot und eine Geldstrafe von 2000 Euro gegen den Mann aus, der seit dem Vorfall am 5. Juni 2015 in Haft sitzt. Hinzu kommt noch eine weitere, hohe Summe, die T. den Hinterbliebenen zahlen muss: 300.000 Euro muss der Mann aus Schouweiler an die Familie der Toten überweisen. Ursprünglich forderten die im Zivilrechtsverfahren einen Betrag von 511.000 Euro.

T., zum Zeitpunkt des Unfall unter Alkohol- und Drogeneinfluss, hatte Grisius im Zuge einer Polizeikontrolle in Dippach umgefahren und dadurch tödlich verletzt. Er sitzt seit dem Vorfall vor acht Monaten im Gefängnis. Durch das nun gesprochene Urteil könnte der Todesfahrer 2017 wieder auf freien Fuß kommen. Der Angeklagte hat 40 Tage Zeit, um Berufung einzulegen.

(L'essentiel)

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