Saarland – Ungeimpfte müssen künftig Kontakte einschränken

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SaarlandUngeimpfte müssen künftig Kontakte einschränken

SAARBRÜCKEN – Die geplanten Maßnahmen werden besonders nicht geimpfte Personen betreffen. Außerdem wird die Maskenpflicht wieder verschärft – auch in der Gastronomie.

Angesichts der steigenden Corona-Zahlen kam der saarländische Landtag zu einer Sondersitzung zusammen. (Archivbild)

Angesichts der steigenden Corona-Zahlen kam der saarländische Landtag zu einer Sondersitzung zusammen. (Archivbild)

DPA/uwe Anspach

Der saarländische Ministerpräsident hat am Montagmorgen die geplanten neuen Corona-Maßnahmen vorgestellt. Vor allem für Ungeimpfte sollen diese deutlich verschärft werden. Das kündigte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am Montag in einer Sondersitzung des Landtags an.

Die neuen Bestimmungen sollen an diesem Dienstag (30.11.) im Ministerrat beschlossen werden und voraussichtlich zwei Tage später in Kraft treten. «Diese werden Nicht-Geimpfte in stärkerem Maße treffen als die Geimpften», sagte Hans. Dies sei nur folgerichtig, nachdem man allen Saarländerinnen und Saarländern ein Impfangebot unterbreitet habe.

Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte:

Im öffentlichen und privaten Raum darf nur noch ein Haushalt mit einer nicht diesem Haushalt angehörigen Person zusammenkommen. Für Geimpfte, Genesene, Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren gilt diese Regelung nicht

2G im Außenbereich und Fitnessstudios:

Die 2G-Regelung (geimpft und genesen) wird eingeführt für Freizeitaktivitäten im Außenbereich wie etwa in Freizeitparks, bei kulturellen Betätigungen in Gruppen, bei der Teilnahme am Freizeit- und Amateursportbetrieb, ebenso in Tanzschulen, in Fitnessstudios und auch der Außengastronomie. Außerdem gilt 2G auch in den Ladenlokalen – ausgenommen in jenen Läden, die der Grundversorgung dienen.

2G-plus im Innenbereich:

Auch Geimpfte und Genesene müssen sich künftig für einige Innenbereiche testen lassen. So wird künftig die Regelung 2G-plus (auch Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen negativen Test vorweisen) für den Innenbereich der Gastronomie festgeschrieben, ebenso für die Hotellerie, für körpernahe Dienstleistungen, für Freizeiteinrichtungen wie Schwimm- und Spaßbäder, Thermen und Saunen, für jegliche sportliche Betätigung in Innenräumen und für alle kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen.

Erweiterte Maskenpflicht:

Die Maskenpflicht soll wieder erweitert werden. Im Innenbereich, beispielsweise in der Gastronomie, also auch in Clubs, muss eine Maske getragen werden, wenn man seinen Platz verlässt. Im Außenbereich dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Laut Hans hat sich die Landesregierung in der vergangenen Woche auf diese Eckpunkte geeinigt. Weitere detaillierten Regelungen sollen in dieser Woche in einer neuen Rechtsverordnung festgehalten werden. Nach Angaben eines Regierungssprechers werden die neuen Bestimmungen voraussichtlich ab Donnerstag gelten.

(mei/L'essentiel/dpa)

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