LuxemburgUnterstützung für Immobilienmakler ist an Bedingungen geknüpft
LUXEMBURG – Wenn er angenommen wird, gilt der Plan zur Erhaltung von Arbeitsplätzen für Immobilienagenturen nicht für Selbstständige - und damit auch nicht für die Chefs von Agenturen. Die Beschäftigten werden sich weiterbilden müssen.
- von
- Olivier Loyens

Etwa 1800 Personen sind in Luxemburg in der Immobilienbranche tätig. Etwa 1200 davon können vom Plan zur Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen profitieren.
«Die Situation der Immobilienagenturen ist dramatisch, die Verkaufsaktivität ist um 50 Prozent gesunken», warnt Jean-Paul Scheuren, Präsident der Immobilienkammer. Beim Konjunkturausschuss wurde ein Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung (Plan de maintien dans l'emploi, PME) eingereicht, der mit dem OGBL und dem LCGB abgeschlossen wurde. In dem Sektor sind in Luxemburg rund 1800 Personen tätig.
«Im Falle seiner Verabschiedung wird der PME nur den Angestellten der Immobilienagenturen Kurzarbeit ermöglichen, sofern sie an Schulungen an der Immobilienakademie oder einem anderen offiziell anerkannten Institut teilnehmen», erklärt Jean-Paul Scheuren. Selbstständige – und damit die Leiter der Agenturen – sowie Freiberufler seien damit von dieser Möglichkeit ausgeschlossen. Eine Immobilienagentur könne jedoch auch Sekretärinnen oder Grafikdesigner beschäftigen. Die Gesamtzahl der betroffenen Personen wird vom Statec auf fast 1200 geschätzt.
Zwischen 4000 und 6000 Euro im Monat
Der Präsident der Immobilienkammer fügt hinzu, dass die Gesamtkosten des PME schwer abzuschätzen sind. «Es wird davon abhängen, wie viele Agenturen den Antrag stellen», sagt er. Kurzarbeitergeld wird auf 80 Prozent des normalen Bruttostundenlohns eines Arbeitnehmers festgelegt. «Immobilienmakler in Luxemburg verdienen zwischen 4000 und 6000 Euro im Monat», so Jean-Paul Scheuren.
Die Angestellten können sich eventuell auch auf andere Berufe im Immobilienbereich umschulen lassen (Bauträger, Hausverwalter - Verwalter von Eigentumswohnungen). Hierfür ist dann eine Gewerbeerlaubnis erforderlich.