EU-Gerichtshof entscheidet – Urteil über Stipendien nicht vor Februar 2012

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EU-Gerichtshof entscheidetUrteil über Stipendien nicht vor Februar 2012

LUXEMBURG – Ist es rechtens, dass Grenzgängerkinder kein Stipendium aus Luxemburg bekommen? Die Richter wollen ihr Urteil von einer EU-Entscheidung abhängig machen.

Keine Stipendien für Grenzgängerkinder - ist die luxemburgische Praxis rechtens? Das Urteil der Luxemburger Richter hängt von einer Entscheidung auf europäischer Ebene ab.

Keine Stipendien für Grenzgängerkinder - ist die luxemburgische Praxis rechtens? Das Urteil der Luxemburger Richter hängt von einer Entscheidung auf europäischer Ebene ab.

DPA

Mehr als 550 Studenten, deren Eltern Grenzgänger sind, hatten sich seit April an das Verwaltungsgericht Luxemburg gewandt, um Einspruch gegen die Ablehnung ihrer Stipendien einzulegen. Sie sind der Meinung, dass der Staat sie bei der Neuregelung für die Stipendienleistungen benachteiligt hat. Am Montag hat die Verhandlung vor dem Luxemburger Gericht begonnen. Doch mit einer Entscheidung ist nicht vor Anfang 2012 zu rechnen.

Denn ob das Vorgehen Luxemburgs rechtens ist, wollen die Richter in Luxemburg von der Entscheidung des Generalstaatsanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 16. Februar 2012 abhängig machen. Dieser äußert sich zu einem Fall, der dem luxemburgischen ähnelt. Dabei geht es ebenfalls um Studentenbeihilfen für ausländische Einwohner in den Niederlanden. Die Luxemburger Richter könnten dann entweder selbst ein Urteil sprechen oder aber den Europäischen Gerichtshof anrufen. Zunächst warten sie aber ab: Ihr Urteil wird von der Einschätzung des Generalstaatsanwalts des EuGH Mitte Februar abhängen.

Vier von 550 Fällen

Am Montag hatte vor dem Luxemburger Gericht die Verhandlung der Klage von Grenzgänger-Vertretern gegen den luxemburgischen Staat begonnen. Zunächst werden vier der 550 Fälle behandelt. Sie klagen gegen die Entscheidung Luxemburgs, das Kindergeld ab Erreichen der Volljährigkeit zu streichen und durch Studienstipendien zu ersetzen. Diese sind allerdings den Familien vorbehalten, die seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg leben. Die Regierung hatte stets betont, dass Stipendien keine Sozialleistungen seien und daher nicht über die Grenzen ausgezahlt würden.

Vor Gericht werden die Grenzgänger von einer Delegation der «Vereinigung europäischer Grenzgänger in Luxemburg» sowie den Gewerkschaften OGBL, LCGB und Aleba vertreten. Ihr Argument: Grenzgängerkindern den Zugang zu den Studienstipendien zu verweigern sei «eine Diskriminierung, die den Regeln der Europäischen Union widersprechen», erklärt Pascal Preuvel, Anwalt der Grenzgängervereinigung. Dazu zählten die Personenfreizügigkeit sowie die Gleichbehandlung aller europäischen Bürger. OGBL und LCGB betonen zudem, dass die Stipendienpraktik der Regierung «die Integration in keinem Fall fördert». Dies sei aber erklärtes Ziel der Regierung in ihrem Programm.

Gleichzeitig läuft bei der EU-Kommission ein Verfahren gegen Luxemburg in der Stipendienfrage.

L'essentiel Online mit Patrick Théry

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