BelgienVergewaltiger erkämpft sich das Recht zu sterben
BRÜSSEL - Ein belgischer Häftling hat vor Gericht erstritten, dass er wegen seiner psychischen Krankheit Sterbehilfe bekommt. Er leide unerträgliche Qualen.

Das belgische Parlament hat Anfang 2014 das Gesetz zur Sterbehilfe gelockert.
Der Belgier Frank Van Den Bleeken hat das Recht zu sterben. Der langjährige Häftling hat sich vor Gericht die Möglichkeit erstritten, ärztlich assistierten Selbstmord begehen zu dürfen. Er hält sich selbst für psychisch unheilbar krank. Vor über 30 Jahren war er wegen mehrfacher Vergewaltigung und Mord verurteilt worden.
Laut belgischen Recht erfülle der Häftlich die Voraussetzung, ließ sein Anwalt Jos Vander Velpen am Montag im belgischen Fernsehen verlauten. Van Den Bleeken werde seit Jahren behandelt. Die Ärzte sagen, er leide unerträgliche psychische Qualen. Nun wurde entschieden, dass der Mann sein Leben in einem Krankenhaus beenden darf. Der genaue Zeitpunkt stehe jedoch noch nicht fest. Bereits vor drei Jahren beantragte Van Den Bleeken die Maßnahme.
Die Zahlen für Sterbehilfe stiegen in Belgien innerhalb eines Jahres um um 27 Prozent. Im Februar 2014 hat das Parlament eine umstrittene Gesetzesänderung verabschiedet. Damit wurde die Altersgrenze bei Sterbehilfe abgeschafft. Auch bei Kindern und Jugendlichen ist sie seitdem erlaubt. Die Entscheidung ist stark umstritten.
(L'essentiel/afp)
Das Gesetz zur Sterbehilfe in Belgien
Der Patient muss volljährig (oder ein für mündig erklärter Minderjähriger) und zum Zeitpunkt der Bitte um Sterbehilfe handlungsfähig und bei Bewusstsein sein.
Die Bitte um Sterbehilfe muss freiwillig, überlegt und wiederholt formuliert worden und darf nicht durch Druck von außen zustande gekommen sein.
Der Patient muss sich in einer medizinisch aussichtslosen Lage befinden und sich auf eine anhaltende, unerträgliche körperliche oder psychische Qual berufen, die nicht gelindert werden kann und die Folge eines schlimmen und unheilbaren unfall- oder krankheitsbedingten Leidens ist.