LibyenWahl zum Regierungschef verfassungswidrig
Seit dem Sturz Gaddafis ist Ahmed Maitieg bereits der fünfte Regierungschef. Das Oberste Gericht in Libyen hat dessen Wahl nun für verfassungswidrig erklärt.

Ahmed Maitieg ist bereits der fünfte Regierungschef Libyens nach Gaddafi. Das Oberste Gericht hat seine Wahl nun für verfassungswidrig erklärt.
Das Oberste Gericht in Libyen hat die Wahl von Übergangs-Regierungschef Ahmed Maitieg für verfassungswidrig erklärt. Dies teilte das Gericht nach einer kurzen Anhörung am Montag in Tripolis mit. Mit der Entscheidung wollte sich nach Angaben von Anwälten das Verwaltungsgericht noch am selben Tag befassen.
Der von Islamisten unterstützte 42-jährige Geschäftsmann Maitieg war Anfang Mai in einer chaotisch verlaufenen Abstimmung vom Allgemeinen Nationalkongress (GNC), dem im eigenen Land umstrittenen Übergangsparlament, als neuer Regierungschef gewählt worden. Mehrere Parlamentarier halten seine Wahl wegen Unstimmigkeiten bei der Auszählung für unrechtmäßig.
Fünfter Regierungschef seit Gaddafi
Maitiegs Vorgänger Abdullah al-Thani hatte Mitte April seinen Rücktritt erklärt und dies mit einem bewaffneten Angriff auf sich und seine Familie begründet. Er forderte jedoch, dass sein Nachfolger von einem neugewählten Parlament anstelle des von Islamisten dominierten Nationalkongresses bestimmt wird. Seinen Nachfolger und dessen Kabinett wollte er ohne einen Gerichtsentscheid nicht anerkennen.
Maitieg ist der fünfte Regierungschef Libyens seit dem Sturz des langjährigen Machthabers Muammar al-Gaddafi im Herbst 2011. Er sollte nur bis zur Wahl eines neuen Parlaments am 25. Juni die Amtsgeschäfte leiten.
Der Nationalkongress war im Juli 2012 aus den ersten freien Wahlen in Libyen hervorgegangen. Sein Mandat sollte nach 18 Monaten enden, doch die Abgeordneten verlängerten es bis Dezember 2014. Seitdem sprechen viele Libyer dem Übergangsparlament die Legitimität ab.
(L'essentiel/sda)