Verschiebung abgelehnt Wahlwiederholung in Berlin kann am 12. Februar stattfinden
Die Wahl des Berliner Landesparlaments vom September 2021 muss dank etlicher Pannen komplett wiederholt werden. Nachdem am Dienstag ein Eieintrag auf Verschiebung abgelehnt wurden, steht nun das Datum der Wahlwiederholung fest.

Wegen zahlreicher Mängel während der Bundestagswahl vom September vergangenen Jahres in Berlin, muss die Wahl im kommenden Februar wiederholt werden.
Die für den 12. Februar geplante vollständige Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl kann stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Dienstag in Karlsruhe einen Eilantrag ab, der auf eine Verschiebung der Wahl bis zur grundsätzlichen Entscheidung abzielte. Ob der Berliner Verfassungsgerichtshof nämlich die Wiederholung für alle Wahlkreise zu Recht anordnete, wird vom Bundesverfassungsgericht weiter geprüft. (Az. 2 BvR 2189/22)
Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und für die Bezirke am 26. September 2021 hatte es zahlreiche Pannen gegeben. In manchen Wahllokalen fehlten Stimmzettel, einige schlossen vorübergehend oder blieben zu lange geöffnet. Der Verfassungsgerichtshof entschied darum im November vergangenen Jahres, dass die Wahlen ungültig seien und komplett wiederholt werden müssten – es seien einfach zu viele schwere Wahlfehler passiert.
Zahlreiche Menschen hatten Klage eingereicht
Gegen dieses Urteil wandten sich mehr als 40 Berlinerinnen und Berliner, darunter viele Politiker, an das Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe soll prüfen, ob die vollständige Wahlwiederholung verfassungsgemäß ist. Wie das Gericht nun mitteilte, wird es das noch tun. Bis zu einer solchen grundsätzlichen Entscheidung kann es aber erfahrungsgemäß einige Monate dauern.
Seine Gründe dafür, die Wahlwiederholung bis dahin nicht auszusetzen, nannte das Gericht am Dienstag noch nicht. Es kündigte an, den Beteiligten seine Begründung gesondert zu übermitteln. Wahlberechtigte in Berlin können also in knapp zwei Wochen an die Urnen gehen.Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) kündigte an: «Wir werden jetzt bis zum 12. Februar alles dafür tun, dass eine reibungslose Wahl in Berlin durchgeführt wird.»
Auch die vergangene Bundestagswahl soll in Berlin teilweise wiederholt werden
Offenbar sehe das Gericht weiteren Prüfungsbedarf, erklärten die Landesvorsitzenden der Grünen, Susanne Mertens und Philmon Ghirmai. «Wir nehmen mit Erleichterung zur Kenntnis, dass das Gericht dessen ungeachtet einen Stopp der Wiederholungswahl nicht für geboten hält.»
Der Berliner CDU-Generalsekretär Stefan Evers begrüßte den Karlsruher Beschluss. Dieser sei «gut für die Demokratie, gut für Berlin», erklärte er. Auch die Bundestagswahl, die am 26. September 2021 gleichzeitig mit der Abgeordnetenhauswahl stattfand, soll in Berlin zum Teil wiederholt werden. Das beschloss der Bundestag. Es gibt dafür aber noch keinen Termin und auch gegen den Bundestagsbeschluss wurden Beschwerden eingelegt. Darüber entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag aber noch nicht.