Sozialparameter – Was sich ab dem 1. Januar 2014 ändert

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SozialparameterWas sich ab dem 1. Januar 2014 ändert

LUXEMBURG - Die neuen Sozialparameter für das kommende Jahr liegen vor. Ändern wird sich kaum etwas: Die Obergrenze für die Berechnung des Erziehungsgeldes steigt.

Die Obergrenze des beruflichen Einkommens für die Berechnung des Erziehungsgeldes steigt ab 1. Januar 2014.

Die Obergrenze des beruflichen Einkommens für die Berechnung des Erziehungsgeldes steigt ab 1. Januar 2014.

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Keine böse Überraschung erwartet Sie am 1. Januar 2014: Die Sozialparameter ändern sich im kommenden Jahr kaum. Mehr Lohn wird es ebenfalls nicht geben, da die letzte Anpassung der Gehälter und Renten im Oktober 2012 erfolgte. Der Brutto-Mindestlohn beträgt somit auch im neuen Jahr 1’921 Euro; der qualifizierte Brutto-Mindestlohn bleibt bei 2'305 Euro.

Eine Neuigkeit wird es trotzdem im kommenden Jahr geben: Die Obergrenze des beruflichen Einkommens für Haushalte, die Erziehungsgeld bekommen, wird steigen. Wenn beide Eltern berufstätig sind und ein Kind im Haushalt betreuen, klettert die Obergrenze von 5‘438 auf 5‘657 Euro. Wenn zwei Kinder im Haushalt leben, steigt die Obergrenze von 7‘251 auf 7‘543 Euro. Für drei Kinder im Haushalt werden statt 9’063 9‘429 Euro der Berechnung zugrunde gelegt.

(L'essentiel Online)

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