Gesundheit – Wird das Krankengeld bald länger gezahlt?

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GesundheitWird das Krankengeld bald länger gezahlt?

LUXEMBURG – Was passiert, wenn jemand so schwer krank ist, dass er mehr als 52 Wochen fehlt? Darüber diskutieren Gewerkschaften und Arbeitgeber. Die Politik pocht auf Ergebnisse.

Derzeit endet die Zahlung des Krankengeldes nach der 52. oder 104. Woche.

Derzeit endet die Zahlung des Krankengeldes nach der 52. oder 104. Woche.

DPA

«Es gibt Situationen, in denen Menschen mit einer ernsthaften Erkrankung – zum Beispiel Krebs – das Limit von 52 Wochen, in denen sie Krankengeld in Anspruch nehmen können überschreiten.» Daran erinnern Ali Kaes und Marc Spautz in einer parlamentarischen Anfrage. «Diese Leute erreichen nicht nur das Ende ihrer Rechte, auch ihre Arbeitsverträge können aufgelöst werden.» Die beiden CSV-Parlamentarier möchten wissen, ob es in den Verhandlungen zwischen Regierung und Sozialpartnern Diskussionen über eine mögliche Neubewertung dieser Problematik gibt.

Arbeitsminister Nicolas Schmit hat den Chamber-Mitgliedern am Freitag geantwortet. Er bestätigte, dass über das Thema diskutiert wurde. Zudem gebe es einen Plan, den Zeitraum zu verlängern, in denen das Gehalt kompensiert wird. Dies soll Arbeitnehmern gewährt werden, die von langer Krankheit betroffen sind – und deren Diagnose den Schluss erlaubt, dass eine Heilung und eine Rückkehr zur Arbeit möglich ist.

Allerdings: Zu einem Konsens ist man im Dialog mit den Gewerkschaften und dem Nationalen Gesundheitsfonds noch nicht gekommen. Den Gewerkschaften schmeckt nicht, dass die Arbeitgeber einer Verlängerung des Zahlungszeitraums zustimmen müssen. Die Arbeitgeber bestehen allerdings auf dieses Bedingung. LSAP-Mann Schmitt rief die beiden Parteien dazu auf, möglichst schnell zu einem Konsens zu kommen.

Laut den aktuellsten Zahlen – sie stammen aus den Jahren 2010 und 2011 – würden 240 Menschen unter die neue Regelung fallen. Von dieser Zahl müssen aber noch diejenigen Fälle abgezogen werden, in denen die Betroffenen arbeitslos sind oder innerhalb von sechs Monaten eine Stelle gefunden haben. Auch Behinderte müssen

(Mathieu Vacon/L'essentiel)

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