Silvester in der GroßregionZoll warnt vor ausländischen Böllern
SAARBRÜCKEN - Vor Silvester will der Zoll stärker auf Feuerwerkskörper aus dem Ausland achten. Dies betrifft Böller aus Südostasien, aber vor allem die «Importe» auf dem kleinen Grenzweg.

Der Saarländische Zoll macht Jagd auf Böller aus Südostasien und dem benachbarten Ausland.
Viele Böller, besonders aus Südostasien oder den europäischen Nachbarländern, seien nicht sicher und dürften deshalb nicht mitgebracht werden, teilte das Hauptzollamt Saarbrücken am Mittwoch mit.
Im Visier der Behörden: Böller, die im grenznahen Frankreich eingekauft werden, um dann im Saarland abgebrannt zu werden.
Jugendliche handeln schwarz
Da der Verkauf der Feuerwerkskörper im französischen Grenzgebiet seit Wochen freigegeben ist, während er im Saarland strengen Auflagen unterliegt (siehe Infokasten), ist besonders bei deutschen Jugendlichen ein regelrechter Schwarzmarkt aufgeblüht.
In Deutschland sind nur Knaller erlaubt, die ein Kennzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder das europäische CE-Kennzeichen tragen. Wer ungeprüftes Feuerwerk aus dem Ausland importiert, riskiert ein Strafverfahren nach dem Sprengstoffgesetz.
In Deutschland werden Feuerwerkskörper nur rund um die Silvestertage verkauft, aber bereits gelagert. In Völklingen war am vergangenen Freitag auf einem Supermarktparkplatz ein Container mit Böllern im Wert von 11 000 Euro explodiert und hatte für ein Inferno gesorgt.
(L'essentiel Online/dpa)
Welche Böller sind wo erlaubt?
Luxemburg
Es gibt verschiedene Kategorien von Feuerwerkskörpern. Die Kategorien I und II, die für den Normalverbraucher bestimmt sind, können das ganze Jahr über verkauft werden. Doch nicht jeder kann das Feuerwerk kaufen: Es gibt Altersbeschränkungen. Klasse I ist nur für Personen ab 16 Jahren bestimmt, Klasse II ab 18 Jahren. Die Inspection du travail et des mines (ITM) kontrolliert regelmäßig, dass die Artikel in den Geschäften den Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Je nach Gemeinderegelung dürfen Böller am 31.12. gezündet werden. In einigen Gemeinden ist das Knallen verboten, wird von der Polizei in der Mitternachtsstunde jedoch nicht verfolgt, wie Polizeisprecher Vic Reuter auf Anfrage von L'essentiel Online» erklärte.
Deutschland
Die Feuerwerksartikel sind ebenfalls in verschiedene Kategorien unterteilt. Kleinstfeuerwerk (Kategroie 1) darf während des ganzen Jahres an Personen ab zwölf Jahren verkauft werden. Die handelsüblichen Feuerwerkskörper und Raketen (Kategorie II) dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Erhältlich sind diese nur in der Zeit vom 29. September bis 31.Dezember.
Frankreich
Die Feuerwerkskörper sind in unterschiedliche Kategorien je nach Risiko und Verwendungszweck eingeteilt. Bereits Jugendliche dürfen mit zwölf Jahren die kleinsten Böller kaufen. Die Regelungen sind je nach Département verschieden.
Belgien
Feuerwerk darf nur an Personen ab 16 Jahren verkauft werden.
Diese Sicherheitsregeln sollten Sie beim Böllern beachten.