Vorwurf der VeruntreuungZwei Beamte aus Hesperingen in U-Haft
HESPERINGEN – Zwei Beamte aus Hesperingen sind am 10. Oktober inhaftiert worden. Ihnen wird Veruntreuung vorgeworfen. Am Freitag hat die Gemeinde Details bekanntgegeben.

Zwei Beamte aus Hesperingen sind in Untersuchungshaft.
Zwei Beamte aus Hesperingen sind am 10. Oktober im Zusammenhang mit dem Veruntreuungsfall in der Gemeinde in Untersuchungshaft genommen worden. Am Freitag nun hat die Gemeinde Details zur Betrugsmasche der ehemaligen Mitarbeiter öffentlich gemacht, aus denen auch hervorgeht, dass die beiden Beamten inzwischen angeklagt wurden. Eine Woche vor ihrer Inhaftierung hatten sie den Bürgermeister und die Stadträte um ein Treffen gebeten. Die Beamten hätten angeboten, die unterschlagenen Beträge zurückzuzahlen. Verschiedenen Quellen zufolge sollen rund drei Millionen Euro veruntreut worden sein. Etwa 20 Jahre lang sollen die vereidigten Beamten angeblich gefälschte Abrechnungen zu Unternehmen zertifiziert haben, die es in Wirklichkeit nie gab.
Die Gemeinde Hesperingen hatte am 21. Juni mitgeteilt, dass sie bei der Staatsanwaltschaft wegen Urkundenfälschung und Veruntreuung Anzeige gegen Unbekannt erstattet hat. Die Hesperinger Kämmerei hatte Anfang Juni festgestellt, dass ein Bürger zahlreiche Rechnungen nicht beglichen hat. Dieser wurde daraufhin mehrmals kontaktiert und gab an, alle Rechnungen gezahlt zu haben. Bei einer Kontrolle stellte sich schließlich heraus, dass dem Schuldner eine falsche Kontonummer gegeben wurde.
Der Fall soll sich niemals wiederholen
Im Sommer dieses Jahres dann wurde die Untersuchung fortgesetzt: Der für Disziplinaruntersuchungen zuständige Regierungskommissar beschloss am 29. Juli, beiden Beamten Hausverbot in der Gemeindeverwaltung zu erteilen und sie von ihrem Dienst zu suspendieren.
Inzwischen hat die Gemeinde nach eigenen Angaben Präventivmaßnahmen ergriffen, damit sich Fälle wie dieser nie mehr wiederholen. Von nun an kann nur noch die Finanzabteilung der Gemeinde einen neuen Zulieferer beauftragen, zudem können nur noch die kommunalen Finanzbeamten Bankkonten neuer Zulieferer einrichten. Darüber hinaus müssen Bestellungen von mehr als 10.000 Euro von einem Mitglied des Bürgermeister- und Schöffenkollegiums bestätigt werden. Zusätzliche Sicherheitsvorkehrung: Ein externes Unternehmen prüft zudem, wo eventuelle Schwachstellen vorliegen.
(jw/L'essentiel)